§ 1 - Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen von CKCONSULTANT - unter der Marke Hungerbichler (nachfolgend: „Verkäuferin“), gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin, die der Kunde bei der Verkäuferin über den Online-Shop unter der URL www.hungerbichler.de kauft. Der Einbeziehung von Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
(2) „Kunden“ sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 - Vertragsschluss
(1) Die Produktangebote der Verkäuferin stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Kaufangebot zu unterbreiten. Der Kunde gibt durch den Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Kaufangebot gegenüber der Verkäuferin ab. Die Annahme dieses Kaufangebotes durch die Verkäuferin erfolgt erst durch eine gesonderte Annahmeerklärung oder Zahlungsaufforderung innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Kaufangebotes.
(2) Der Bestellvorgang durch den Kunden beginnt durch das Einlegen eines Produktes in den Warenkorb über den Button „in den Warenkorb“ auf der Produktübersichts- oder Produktdetailseite.
In seinen persönlichen Warenkorb gelangt der Kunde jederzeit über den Menüpunkt "Warenkorb anzeigen" in der rechten Menüleiste.
In dem Warenkorb hat der Kunde zunächst die Möglichkeit die Bestellmenge durch Angabe der gewünschten Anzahl und der Betätigung des Button "aktualisieren" zu ändern oder ein Produkt, durch das Aktivieren des Feldes vor dem jeweiligen Produkt und dem Betätigen des Button "entfernen", aus dem Warenkorb zu löschen.
Nach der Betätigung des Buttons "Weiter zum nächsten Schritt" gelangt der Kunde in den nächsten Bestellschritt.
Hat der Kunde sich vormals schon für den Online-Shop der Verkäuferin registriert, so kann er seine Bestellung über die Eingabe seiner hierzu registrierten E-Mail Adresse und des dazugehörigen Passwortes unter "Ich bin bereits Kunde" fortführen.
Sollte der Kunde noch nicht registriert sein, so kann er ein Kundenkonto bei der Verkäuferin über das Feld "Persönliches Kunden Konto eröffnen.“ anlegen oder über das Feld "Einkaufen ohne Registrierung" die Bestellung ohne Eröffnung eines Kundekontos ausführen. In beiden Fällen muss der Kunde in der Folge seine persönlichen Daten hinterlegen und diese mit dem Button "Weiter zum nächsten Schritt" bestätigen.
Der Kunde kann in der Folge zunächst eine von der Verkäuferin angebotene Versandart auswählen. Hierzu wird dem Kunden je nach Produkt und Versandmöglichkeit eine Auswahl über ein „drop and down“ Menü angeboten. Durch Anklicken des nach unten zeigenden Dreiecks werden dem Kunden die für ihn möglichen Versandarten angezeigt. Die Auswahl erfolgt durch das Anklicken der gewünschten Option. Des Weiteren kann der Kunde im Anschluß die für ihn mögliche Bezahlart auswählen. Dies geschieht durch die Aktivierung des jeweiligen Kreises vor der angebotenen Bezahlart. Über den Button "Weiter zum nächsten Schritt" gelangt der Kunde in die Bestellübersicht.
In der Bestellübersicht kann der Kunde alle bisher gemachten Angaben abschließend kontrollieren und korrigieren. Über den jeweiligen Button „ändern“ kann der Kunde entsprechende Korrekturen an den Angaben vornehmen. Um den Bestellprozess abzuschließen muss der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung durch die Aktivierung des Feldes "Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden. Ich wurde über mein Widerrufsrecht informiert." bestätigen.
Seine verbindliche Bestellung, über die im Warenkorb eingelegten Produkte, gibt der Kunde durch die Betätigung des Buttons „kaufen“ ab.
(3) Kaufabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen per E-Mail unter Zuhilfenahme der automatisierten Kaufabwicklungssoftware. Der Kunde muss deshalb sicherstellen, dass die von ihm zur Kaufabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass hierüber die Korrespondenz erfolgen kann. Bei Einsatz von Spam-Filtern hat der Kunde sicherzustellen, dass alle von der Verkäuferin oder ihrer Kaufabwicklungsdienstleistern zur Kaufabwicklung versandten E-Mails empfangen werden.
§ 3 - Vertragsspeicherung
In der Bestelleingansbestätigung erhält der Kunde seine Bestelldaten, sowie die AGB -Kundeninformationen und die Widerrufsbelehrung nebst Musterwiderrufsformular per E-Mail zugesendet. Weitergehende Sicherungen des Vertragstextes nach Vertragsschluss werden von der Verkäuferin nicht getätigt. Entsprechend weitergehende dauerhafte Sicherungen des Angebots müssen daher vom Kunden selbst veranlasst werden (bspw. durch Screenshot).
§ 4 - Preise
Die von der Verkäuferin angegebenen Preise beinhalten sämtliche Preisbestandteile inkl. der jeweiligen gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird dabei gesondert ausgewiesen. Die Verpackungs- und Versandkosten werden bei dem jeweiligen Produktangebot gesondert dargestellt und sind über den Link „Versandkosten“ einsehbar. Andere Preisbestandteile, wie z.B. weitere Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben, können bei grenzüberschreitenden Lieferungen anfallen.
§ 5 - Zahlungsbedingungen
Zahlungen können wie folgt geleistet werden:
- per Überweisung
Nach der Bestellung wird dem Kunden die Kontoverbindung der Verkäuferin zur Zahlung mitgeteilt. Nach Gutschrift des Zahlbetrages auf dem angegebenen Konto der Verkäuferin erfolgt der Versand der Ware.
- per PayPal zur Zeit nicht möglich
Nach der Bestellung wird der Kunde zur PayPal-Seite weitergeleitet worüber die Zahlung an die Verkäuferin veranlasst wird. Nach Absendung der Bestellung und der Bestätigung der Zahlung durch PayPal erfolgt der Versand der Ware. Die Belastung des PayPal-Kontos des Kunden erfolgt mit Abschluss der Zahlungsanweisung an Paypal.
§ 6 - Lieferung
(1) Die bei den Produkten angegebenen Lieferzeiten beginnen mit dem Tag, der dem Tag der Zahlungsanweisung des Kunden an seinen Zahlungsdienstleister folgt oder auf unserem Geschäftskonto gutgebracht wird. Die Lieferung erfolgt spätestens innerhalb der angegebenen Lieferzeit. Fällt der letzte Tag der Lieferfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Empfangsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag.
(2) Im Falle einer Lieferung außerhalb von Deutschland verlängert sich die bei den Produkten angegebene späteste Lieferzeitpunkt bei Lieferungen innerhalb der EU-Mitgliedsländern um 5 Werktage, im Übrigen um 10 Werktage.
§ 7 - Eigentumsvorbehalt & Rechte
Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag bleiben die gelieferten Waren im Eigentum der Verkäuferin. Alle Recht vorbehalten. Texte, Bilder und Grafiken, sowie deren Anordnung auf dieser Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Markenzeichen auf diser Website durch deren Eigentümer markenrechtlich geschützt. Der Inhalt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung von CK Consultant e.K. zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 8 - Mängelhaftung
Es wird keine Haftung dafür übernommen, dass alle Angaben auf dieser website richtig und immer aktuell sind. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle, übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte der Seiten, die auf diese Website direkt oder indirekt verweisen. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Es gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 - Vertragssprache und außergerichtliche Streibeilegung
Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Streitbeilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind. Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 10 - Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Rechtswahl nach Absatz 1 gilt bei Verbrauchern i.S.v. § 1 Absatz 2 Satz 1, nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Die Regelungen über das UN- Kaufrecht finden keine Anwendung.
1. Veranstalter für Gewinnspiel
Wenn nicht anders z.B. im Teilnahmeformular ausgewiesen, werden Gewinnspiele, Verlosungen oder Preisausschreiben (nachfolgend „Aktionen“ oder einzeln „Aktion“ genannt) unter Geltung dieser Teilnahmebedingungen veranstaltet von:
CK Consultant e.K. Ganghoferstr. 19 - 72764 Reutlingen - Deutschland
(nachfolgend „CKC“ genannt).
Die Art der jeweiligen Aktion, deren Dauer, Gewinne und besondere Teilnahmevoraussetzungen (z.B. bestimmte vom Teilnehmer vorzunehmende Handlungen) sind dem zu der Aktion gehörigen Teilnahmeformular zu entnehmen.
Mit der Teilnahme an einer Aktion erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter:innen von CKC, deren Tochtergesellschaften und Agenturen, Lizenznehmer und deren Agenturen sowie sonstige an der Konzeption und Umsetzung einer Aktion unmittelbar beteiligte Personen, sowie Familienmitglieder und Haushaltsmitglieder aller vorstehend aufgeführten Personen.
Die Teilnahme an einer Aktion ist kostenlos möglich, sofern sich aus dem Teilnahmeformular zu der maßgeblichen Aktion nichts anderes ergibt. Die Teilnahme an einer Aktion kann auch daran geknüpft sein, dass der Teilnehmer verpflichtend eine bestimmte Handlung vornehmen muss (z.B. die Erteilung einer Werbe-Einwilligung oder das Einwerfen einer Visitenkarte in eine Lostrommel).
Die Mehrfachteilnahme an einer Aktion ist nicht erlaubt und führt bei einem Verstoß zum Ausschluss der Teilnahme an der jeweiligen Aktion.
Im Falle eines Disputs bezüglich der Teilnahme gilt der rechtmäßige Besitzer der E-Mail-Adresse, die im Teilnahmeformular angegeben worden ist, als der Teilnehmer. Die potentiellen Gewinner können aufgefordert werden, gegenüber CKC den Nachweis zu erbringen, dass sie der rechtmäßige Besitzer sind, oder den Anspruch auf den Preis verlieren.
Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Daten, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Post-Adresse selbst verantwortlich. Teilnahmen mit ungültigen/unvollständigen Daten, zum Beispiel nicht funktionierenden oder inaktiven oder gefakten E-Mail-Adressen werden disqualifiziert. CKC kann technische Maßnahmen ergreifen, um vor allem gefakte E-Mail-Adressen von vornherein von der Eingabe in das Teilnahmeformular auszuschließen.
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an einer Aktion.
Für die Anmeldung und Durchführung der Aktion können ggf. Kosten für den Internetzugang des Teilnehmers und Nutzungsgebühren vom Internet Service Provider des Teilnehmers oder sonstige Aufwendungen anfallen. Diese Kosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen.
CKC behält sich vor, nach eigenem Ermessen eine Aktion jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden. Diese Möglichkeit besteht für CKC insbesondere dann, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet ist. In diesem Fall behält sich CKC das Recht vor, ausgeschriebene Gewinne unter den bis zum Zeitpunkt des Abbruchs ermittelten Teilnahmeberechtigten per Losentscheid zu vergeben.
CKC behält sich ebenfalls vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen:
Der Versuch einer Person, den rechtmäßigen Ablauf einer Aktion z.B. durch technische Hilfsmittel zu beeinträchtigen, kann eine Verletzung von Straf- oder Zivilgesetzen darstellen. Sollte ein solcher Versuch von einer Person unternommen werden, behält sich CKC das Recht vor, Schadensersatzforderungen auf dem Rechtsweg einzuklagen, sowie Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern. Die Nichtdurchsetzung einer in diesen Teilnahmebedingungen enthaltenen Bestimmung stellt keinen Verzicht von CKC auf die Einhaltung dieser Bestimmung dar.
Sofern nicht im Teilnahmeformular zu einer Aktion anderweitig angegeben, entscheidet unter allen Teilnahmeberechtigten das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Die Gewinner werden von CKC in der Regel per E-Mail und kurz nach Abschluss des Verlosungszeitraums benachrichtigt. Sollte ein Gewinner nicht innerhalb der in der Gewinnbenachrichtigung genannten Frist den Gewinn in Textform (per Brief, Fax, E-Mail) bestätigen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Gewinner wird in der Gewinnbenachrichtigung nochmals ausdrücklich auf dieses Erfordernis hingewiesen. CKC behält sich für diesen Fall vor, nach demselben Vorgehen einen Ersatzgewinner auszulosen. Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Außerdem verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos, wenn die Kontaktierung des Gewinners aus Gründen, die in dessen Person liegen, nicht erfolgen kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
CKC behält sich die Bekanntgabe der Gewinner einer Aktion in den Medien (Presse, Internet, Social Media) vor. Grundsätzlich werden hierbei die Namen der Gewinner oder andere personenbezogene Daten nicht veröffentlicht, es sei denn, die Aktion ist mit der Offenlegung von personenbezogenen Daten (z.B. das Posten eines Bildes auf einer Social Media Präsenz von CKC) untrennbar verbunden. CKC wird ansonsten vor einer Veröffentlichung dafür Sorge tragen, die Einwilligung in die Namensnennung und Veröffentlichung weiterer personenbezogener Daten von den Gewinnern einzuholen.
CKC wird mit der Erfüllung bzw. Übergabe des Gewinns an den Teilnehmer, sofern dieser bei einer Gewinnaktion als Gewinner ausgelost wird, von allen Verpflichtungen frei, sofern je nach Art der Gewinnaktion überhaupt eine rechtsverbindliche Verpflichtung von CKC gegenüber dem Teilnehmer entsteht.
CKC haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Schäden, die von CKC durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Nichteinhaltung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
CKC übernimmt keine Haftung für die Insolvenz eines an einer Aktion beteiligten Kooperationspartners, sowie für die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung der Aktion ergebenden Folgen. Beschlüsse von VCG in allen mit der jeweiligen Gewinnaktion zusammenhängenden Angelegenheiten sind final und verbindlich. CKC behält sich das Recht vor, Druckfehler oder mechanische Fehler zu korrigieren.
Ebenfalls übernimmt CKC keine Verantwortung für verloren gegangene, beschädigte, unleserliche, unvollständige oder verspätet eingehende Anmeldungen, unabhängig davon, ob diese auf Verzögerungen bei der Beförderung oder Unvollständigkeit aufgrund von Systemfehlern beruhen. CKC übernimmt weiterhin keine Verantwortung für nicht oder nicht vollständig erhaltene Anmeldungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt, wie beispielsweise Verkehrsstau, unberechtigte Eingriffe Dritter, Funktionsstörungen von Computer- oder Telekommunikationssystemen oder unrichtige oder gescheiterte Aufnahme eingehender Datenübermittlungen. Der Nachweis der Übermittlung gilt nicht als Nachweis des Zugangs bei CKC. Sollte der Teilnehmer Gewinner einer Aktion sein, ist dieser für alle anzuwendenden Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht in diesen Teilnahmebedingungen festgelegt wurden, selbst verantwortlich.
Wenn der Teilnehmer an einer Aktion teilnimmt, werden die im Teilnahmeformular angegebenen Daten und im Falle des Gewinns in der Regel zusätzlich die Anschrift des Teilnehmers von VCG zur Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Aktion verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Vertragserfüllung bzw. die Anbahnung einer im Falle des Gewinns zustande kommenden vertraglichen Beziehung mit dem Teilnehmer, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO. Sofern die Teilnahme an einer Aktion von der Erteilung einer Werbe-Einwilligung abhängig ist, ist bei Werbeaktionen per elektronischer Post (z.B. SMS, E-Mail) ergänzende Rechtsgrundlage die Einwilligung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, ansonsten Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO.
Bestimmte Dienstleistungen, die für die Durchführung und Abwicklung einer Aktion notwendig sind, können teilweise auf Dritte („Kooperationspartner“) übertragen werden. Die Daten des Teilnehmers werden von dem/den Kooperationspartner(n) lediglich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung der Aktion für die Dauer der Aktion gespeichert. Sämtliche Daten werden nach Beendigung und Abwicklung der Aktion gelöscht, sofern nicht gesetzlich zwingende Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen.
VCG verpflichtet sich, die Privatsphäre des Teilnehmers zu schützen, und versichert, die Daten im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu verarbeiten. Weitere Informationen, auch Hinweise zu den dem Teilnehmer zustehenden Betroffenenrechten und deren Ausübung, können den allg. Geschäftsbedingungen von CKC entnommen werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Teilnehmer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, entzogen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
AGB für Veranstaltungen, Events, Weinproben etc.
Allgemeine Geschäftsbedingungen CKConsultant e.K.unter dem Markenname „ Hungerbichler – wo Essen auch Kultur is(s)t!“(Stand November 2020)
§ 1 Geltungsbereich
a. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und/oder
Leistungen, unabhängig von deren rechtlichen Einordnung („Veranstaltung“), die von
b. Christine Knecht oder Dr. Konstantin Knecht einzeln oder gemeinsam unter der geschäftlichen Bezeichnung „CKCONSULTANT mit dem Markennamen Hungerbichler“(nachfolgend „Auftragnehmer“) für den jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“)an den vertraglich festgelegten Orten erbracht werden (nachfolgend bezeichnet als „Veranstaltungsverträge“).
2. Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich, es sei denn der Auftragnehmer hat
der Geltung anderer Geschäftsbedingungen ausdrücklich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers oder Dritter („Fremdbedingungen“) finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer
ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben
Bezug nimmt, das Fremdbedingungen enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit
der Geltung jener Fremdbedingungen.
§2 Vertragsschluss, Vertragsänderungen
1. Alle Angebote des Auftragnehmers für den Abschluss eines Veranstaltungsvertrags kann der Auftragge-
ber, soweit sie nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet sind, innerhalb von 10 Tagen nach
Zugang annehmen, soweit nicht eine kürzere Annahmefrist angegeben worden ist.
2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind der Veranstal-
tungsvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwi-
schen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Auf-
tragnehmers vor Abschlusses dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der
Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus
ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3. Der Abschluss des Veranstaltungsvertrags sowie Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Ver-
einbarung einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers
nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
§ 3 Leistungen, Änderung der Personenanzahl, Buffetleistungen
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und von dem Auftragnehmer zugesag-
ten Leistungen zu erbringen. Die Leistung wird insbesondere nur zu der vertraglich vereinbarten Zeit ge-
schuldet. Der Auftragnehmer darf Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers nach dem vertraglich ver-
einbarten Ende der Veranstaltung unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu den
hierfür ggf. gesondert vereinbarten Preis- und Leistungsbedingungen fortsetzen, einen Anspruch hat der
Auftragnehmer hierauf aber ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung nicht.
2. Eine Erhöhung der Personenanzahl um mehr als 5 % muss dem Auftragnehmer spätestens 5 Arbeitstage
vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, die in Text-
form erfolgen soll. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, erhöht sich der vereinbarte Preis
entsprechend, soweit Preise in Abhängigkeit von der Personenanzahl vereinbart worden sind. Für eine
Verringerung der Teilnehmerzahl gelten die Stornierungsbedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen.
3. Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke nicht selbst oder durch Dritte zu Veranstaltungen zum dorti-
gen Verzehr mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Auftragnehmer ggf. unter Ver-
einbarung einer Abgeltungspauschale für einen hierdurch eintretenden Umsatzverlust.
4. Soweit Speisen in Form eines Buffets serviert werden, wird nur die Aufrechterhaltung des Buffets für eine
angemessene Dauer von üblicherweise drei Stunden geschuldet („Buffetzeit“); bei ungünstigen klimati-
schen Verhältnissen kann die Buffetzeit vom Auftragnehmer angemessen verkürzt werden, wenn wegen
drohender mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen ein längeres Angebot nicht mög-
lich ist. Buffets werden so bemessen, dass gegen Ende der Buffetzeit auch für die letzten Gäste immer
noch eine gewisse Auswahl zur Verfügung steht.
5. Soweit nicht im Einzelnen anders vereinbart, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Mitnahme der
nicht während der Buffetzeit verzehrten Speisen. Soweit im Einzelnen die Mitnahme von Speisen vertrag-
lich erlaubt wird, schuldet der Auftragnehmer nur die übriggebliebenen Speisen mit der entsprechend
durch die Auslagezeit möglicherweise geminderten und nicht mehr verzehrgeeigneten Qualität.
§ 4 Preise, Zahlung
1. Der Preis in Angeboten (§ 2 Abs. 1 dieser Bedingungen) gilt, wenn nicht anders ausgewiesen, inklusive
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit ein lediglich voraussichtlicher Gesamtpreis in Angeboten ausge-
wiesen wird, kann der tatsächliche Gesamtpreis von der tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen
während der Veranstaltung abhängen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die im Vertrag enthalten und weitere auf seinen Wunsch in An-
spruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Auftragnehmers zu bezahlen.
Dies gilt auch für vom Auftraggeber direkt oder über den Auftragnehmer beauftragte Leistungen, die durch
Dritte erbracht und von dem Auftragnehmer verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderun-
gen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3. Insbesondere im Hinblick auf im Voraus zu tätigende veranstaltungsbedingte Aufwendungen und der feh-
lenden anderweitigen Verwertbarkeit von Vorbereitungsleistungen werden folgende vom Auftraggeber zu leis-
tende Anzahlungen fällig:
a. Eine Anzahlung i. H. v. 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten mit Auftragserteilung;
b. Eine weitere Anzahlung i. H. v. 35 % der voraussichtlichen Gesamtkosten am 14. Tag vor der Veranstaltung.
c. Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich des Rechts, Bezahlung bei Fälligkeit zu verlangen, müssen
Anzahlungen spätestens am 14. Tag vor der Veranstaltung auf dem Konto des Auftragnehmers gutge-
schrieben sein.
4. Schlussrechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen. An-
zahlungen werden in der Schlussrechnung berücksichtigt. Skonto kann nicht gewährt werden.
5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen we-
gen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig fest-
gestellt sind.
§ 5 Rücktritt, Stornierung des Auftragnehmers
1. Ein Rücktritt des Auftraggebers von dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Veranstaltungsvertrag
ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli-
ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Auftragnehmer der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung ha-
ben in Textform zu erfolgen.
2. Sofern zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein Datum vereinbart wurde, bis zu dem ein
kostenfreier Rücktritt möglich ist, kann der Auftraggeber durch Erklärung Textform vom Vertrag zurücktre-
ten, die bis dahin beim Auftragnehmer eingegangen sein muss, ohne Zahlungs- und Schadensersatzan-
sprüche des Auftragnehmers auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten
Datum ausgeübt worden ist.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, bzw. besteht auch kein gesetzliches Rück-
trittsrecht zum kostenfreien Rücktritt, so gilt bei angekündigter („Stornierung“) oder nicht angekündigter
(„no show“) Nichtinanspruchnahme der Leistung das in den nachfolgenden Absätzen geregelte.
4. Kosten, die nach dem Veranstaltungsvertrag unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs ver-
einbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwen-
dungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pau-
schaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:
a. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor der Veranstaltung liegt, erfolgt ein pau-
schaler Abschlag von 35%, der Auftraggeber hat 65% der fixen Kosten zu bezahlen.
b. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor der Veranstaltung liegt, erfolgt ein pau-
schaler Abschlag von 15%, der Auftraggeber hat 85% der fixen Kosten zu bezahlen.
c. Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor der Veranstaltung liegt, erfolgt ein pau-
schaler Abschlag von 5%, der Auftraggeber hat 95% der fixen Kosten zu bezahlen.
d. Für Stornierung weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung bzw. bei no shows erfolgt ein pauschaler
Abschlag von 0%, der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu bezahlen.
e. Dem Auftraggeber ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass wegen ersparter Aufwendungen und /oder
anderweitiger Verwendung bzw. böswilliger Nichtverwendung von Arbeitskraft ein höherer Abschlag von
den fixen Kosten vorzunehmen ist und/oder der Anspruch des Auftragnehmers auf Bezahlung der fixen
Kosten überhaupt nicht besteht oder wesentlich niedriger ist als durch den pauschalen Abschlag bestimmt.
f. Die Regelungen gelten für Teilstornierungen für eine geringere Personenanzahl an Teilnehmern bei der
Veranstaltung entsprechend.
g. Das Recht des Auftragnehmers wesentlich geringere ersparte Aufwendungen bei Stornierungen des Auf-
traggebers nachzuweisen und damit einen höheren Anteil der fixen Kosten zu verlangen entsprechend der
gesetzlichen Regelungen zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Rücktritt des Auftragnehmers
1. Sofern vereinbart wurde, dass der Auftraggeber innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten kann, ist der Auftragnehmer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurück-
zutreten, wenn unbedingte Angebote anderer Kunden ohne kostenfreie Rücktrittsvorbehalte vorliegen und
der Auftraggeber auf Rückfrage des Auftragnehmers mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein ver-
tragliches Recht zum Rücktritt verzichtet.
2. Wird die Anzahlung (soweit geschuldet) nicht geleistet, ist der Auftragnehmer nach Ablauf einer angemes-
senen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist der Auftragnehmer vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Rücktrittsrechte berechtigt, bei
Vorliegen folgender Gründe vom Vertrag zurückzutreten:
a. Höhere Gewalt und andere vom Auftragnehmer nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Ereignisse,
die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
b. wenn eine Veranstaltung schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen wesent-
licher Tatsachen gebucht wird; wesentlich kann dabei insbesondere die Identität des Auftraggebers, seine
Kreditwürdigkeit oder der Veranstaltungszweck sein;
c. wenn der Auftragnehmer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungs-
losen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Auftragnehmers in der Öffentlichkeit gefähr-
den kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Auftragnehmers zuzurechnen
ist;
d. wenn der Zweck oder der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
4. Die Ausübung eines Rücktrittsrechts schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht
aus.
§ 7 Haftung
1. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche gleich aus welchem
Rechtsgrund ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz nur: bei Vorsatz; bei grober
Fahrlässigkeit; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; bei Mängeln, die der Auftrag-
nehmer arglistig verschwiegen hat; im Rahmen einer Garantiezusage; bei Mängeln einer gelieferten Ware,
soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegen-
ständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfül-
lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunden regelmäßig vertrauen darf) haftet der Auftragnehmer auch bei leicht fahrlässiger Verletzung,
dann aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Auftragnehmers auftreten, wird der Auftragnehmer
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Auftraggebers bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen mög-
lichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer recht-
zeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Das Betreten der Geschäftsräume von CKConsultant erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für die Gäste des Auftraggebers, eine Haftung ist ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne der §§ 1 ff. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages der Sitz des
Auftragnehmers.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Best-
immungen nicht berührt. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungs-
lücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als ver-
einbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem
Zweck dieser Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätte
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